Hotel Berghof Petersberg bei Fulda

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Berghof Petersberg/Almendorf

6 | Rücktritt des Gastes

(Abbestellung, Stornierung/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels)


6.1 Reservierungen des Gastes sind für beide Vertragspartner grundsätzlich bindend. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht in dem Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung aus-drücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zu-stimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils schriftlich erfolgen.


6.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rück-tritt gegenüber dem Hotel schriftlich ausübt.


6.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetz-liches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nicht- inanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Auf-wendungen pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch des Hotels nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Demnach gilt:

Stornierungen/Teilstornierungen von:
Veranstaltungen (Übernachtungen, Tagungspauschalen und sonstige bestellte Leistungen)


Keine Berechnung bei mehr als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn/Anreise,
20% des Umsatzes vom 59. bis zum 30. Tag,
50% des Umsatzes vom 29 bis zum 15. Tag,
65% des Umsatzes vom 14. bis zum 3. Tag,
90% des Umsatzes vom 2. Tag bis Nichtanreise


Gruppen ab 5 Zimmern

(Übernachtung inklusive/zuzüglich Frühstück, Halbpen-sion, Vollpension und sonstige bestellte Leistungen)


Keine Berechnung bei mehr als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn/Anreise,
20% des Umsatzes vom 29. bis zum 20. Tag,
50% des Umsatzes vom 19. bis zum 15. Tag,
65% des Umsatzes vom 14. bis zum 3. Tag,
90% des Umsatzes vom 2. Tag bis Nichtanreise.


Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Ver- anstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereit-stellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch eine ander-weitige Verwendung gedeckt werden kann.
Gesonderte Regelung bei Abrufkontingenten:


Keine Berechnung bei mehr als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn/Anreise,
50% des Umsatzes vom 13. bis zum 6. Tag,
70% des Umsatzes vom 5. bis zum 3. Tag,
90% des Umsatzes vom 2. Tag bis Nichtanreise.


7 | Rücktritt des Hotels


7.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Frist-setzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


7.2 Wird eine gemäß Ziffer 4.7 und/oder Ziffer 4.8 vereinbarte oder verlangte Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von dem Hotel ge- setzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


7.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände die Er-füllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Veranstalter seiner Mitteilungspflicht gemäß Ziffer 5.7 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt;
- vertragsgegenständliche Räumlichkeiten entgegen Ziffer 10.1 ohne die vorherige Zustimmung des Hotels untervermietet werden.


7.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf einen Schadenersatz.


8 | Haftung des Hotels


8.1 Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vor-sätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet es für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesund-heit, und bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden be-grenzt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausge-schlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Veranstaltern obliegt die sachgerechte Versicherung von mitgebrachten Gegenständen.


8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungs-vertrag zustande. Bei einem Abhandenkommen oder einer Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach der Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5.


8.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach der Maßgabe der vor- stehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5.


8.5 Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, Sub-unternehmen und Erfüllungsgehilfen.


9 | Verjährung


9.1 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in sechs Monaten, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.


9.2 Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


10 | Sonstige Bestimmungen


10.1 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.


10.2 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und Zahlung eines Zuschlags mitgebracht werden. In Räume mit Speisen- und Getränkeausgabe dürfen Tiere nicht mitgebracht werden.


10.3 Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen. Schadenersatz- ansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind, außer in den Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.


10.4 Schriftliche oder telefonische Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt, sofern sie datenschutzrechtlich zulässig sind. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Er-füllung sind, außer in den Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.


10.5 Fundsachen werden nur auf Anfrage des Gastes nach dessen Legitimation nachge-sandt. Sie werden in dem Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach dieser Frist werden Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.


10.6 Schriftliche Nachrichten, verschlossene Post und Warensendungen für Gäste be- handelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt nach den datenschutzrechtlichen Be-stimmungen. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen eine Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.


11 | Schlussbestimmungen


11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen mindestens in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.


11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort für beide Seiten ist Fulda.


11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


11.4 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Fulda vereinbart, soweit dies zulässig ist.


11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Petersberg, 01.04.2023